Datenschutz für App-Nutzer: Fußangeln in Datenschutzerklärungen erkennen
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass „betroffene Personen“ vor Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hinreichend informiert werden. zum vollständigen Artikel > (mehr …)