Der Bundesvorstand der CDU hat am Montag eine „Digitalcharta“ beschlossen und rüttelt damit an einem Grundprinzip, das als Pfeiler für die Privatsphäre gilt und in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist: Man wolle „weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit und h zum vollständigen Artikel >