Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf ein gemeinsames Konzept für die Bußgeldzumessung bei DSGVO-Verstößen verständigt. Es dient als Grundlage, um die Höhe der Bußgelder „nachvollziehbar, transparent und einzelfallgerecht“ festzulegen. zum vollständigen Artikel >